Gemeinschaftsinvestition „Kombinierte Wasser-, Abwasser- und Gülleverregnung Berlin-Eberswalde“

Gesamtbetrieb
Die Besonderheiten und gravierenden Unterschiede zwischen Investitions- und Jahreskostenstruktur resultierten aus der Zuordnung der Partner zu selbstständigen Betrieben mit wirtschaftlicher Rechnungsführung einerseits sowie der WWD Oder-Havel als zentrale Einrichtung im Staatshaushalt der DDR andererseits. Zudem ergab sich eine Jahreskostenstruktur und deren Finanzierung (Ausgleich) aus Überlagerungen von Vermögens- und Verursacherprinzipien, Auftragsdienstleistungen, Nährstoffverkauf sowie staatlicher Subventionierung als konkrete einmalige Verantwortungsabgrenzung (scherzhaft: Betriebsunfall Wasserwirtschaft – Landwirtschaft) und ein daraus resultierendes Betreibermodell (Tab. 3).

Verwaltung, Gesamtbetrieb, Instandhaltung und Eigenüberwachung der Gemeinschaftsanlagen zum VWG II insgesamt erfolgten bis zur Einleitung der Liquidation 1991 durch die Zwischenbetriebliche Einrichtung Abwasser – Gülleverwertung Berlin-Eberswalde mit dem Betriebssitz in Werneuchen (ZBE AGV Werneuchen) in Nachnutzung der eigens errichteten Zentralen Baustelleneinrichtung Werneuchen (ZBE Werneuchen – TK X) (Abb. 7).

Abb. 7: Betriebssitz ZBE AGV Werneuchen, Federzeichnungen U. GENNERMANN 1983/84

Die ZBE AGV Werneuchen beschäftigte ganzjährig bis 50 Mitarbeiter (u.a. auch für Grundmittelverwaltung der beteiligten Landwirtschaftsbetriebe), weiterhin Anlagenfahrer, Instandhaltungsmonteure, Schweißer, Dreher, Kranfahrer bis zum schalt- und revisionsberechtigten Elektromeister (Nieder- und Mittelspannung). Zur spezialisierten Zentralwerkstatt für Instandhaltung und Reparatur von Druckrohrnetzen und Beregnungstechnik gehörte ein zentrales Ersatzteillager. Für Fremdbetriebe in den Landkreisen wurden Auftragsleistungen ausgeführt.
In den Pflanzenproduktionsbetrieben wurden saisonbedingt über 70 Beregnungswärter eingesetzt.
Die Betriebsführung hatte konsequent die gegebenen feststehenden Rahmenbedingungen und Nutzungsgrenzen zu beachten (Abb. 8).
Die wassergütewirtschaftlichen Restriktionen und Bewirtschaftungsrichtlinien für Grundwasser-sicherstellungsgebiete im VWG II waren im Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt/O. „Festlegung von Grundwassersicherstellungsgebieten im Bezirk Franfurt/O. –Beschluss-Nr. 0049 vom 20.04.1978“ ausgeführt.

Wissenschschaftlich-technische Zusammenarbeit

Die ZBE AGV Werneuchen sicherte gemeinsam in Kooperation mit mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Laborkapazitäten die Eigenüberwachung der Verwertungsmedien Abwasser und Gülleflüssigkeit sowie den Betrieb eines umfangreichen Gütepegelnetzes für Grundwasser.
Wissenschaftliche Einrichtungen (Institute), insbesondere der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR Berlin (AdL DDR), der Humboldt-Universität Berlin (HU Berlin) wirkten über viele Jahre praxisbegleitend für die Betreiber SZME und ZBE AGV Werneuchen. Mindestens für ein Jahrzehnt liegen ergebnisreiche Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FE-Themen) vor.

Als staatliche Kontrolleinrichtungen fungierten u.a. die staatliche Gewässeraufsicht (SGA) der Oberflussmeistereien Frankfurt/O. und Berlin sowie die Bezirks-Hygiene-Inspektion Frankfurt/O. mit dem Hygiene – Institut Eberswalde. Auch umweltkritische Berichte aus diesen Tätigkeiten stehen zur Diskussion.

Die Geschäfts- und Trägerbeziehungen der ZBE AGV Werneuchen zum SZME endeten mit der Erklärung vom 10.10.1991 zur Schlussabrechnung der Restgüllemengenausbringung nach der Stilllegung.