Gemeinschaftsinvestition „Kombinierte Wasser-, Abwasser- und Gülleverregnung Berlin-Eberswalde“

Gesamtbetrieb

Die Besonderheiten und gravierenden Unterschiede zwischen Investitions- und Jahreskostenstruktur resultierten aus der Zuordnung der Partner zu selbstständigen Betrieben mit wirtschaftlicher Rechnungsführung einerseits sowie der WWD Oder-Havel als zentrale Einrichtung im Staatshaushalt der DDR andererseits. Zudem ergab sich eine Jahreskostenstruktur und deren Finanzierung (Ausgleich) aus Überlagerungen von Vermögens- und Verursacherprinzipien, Auftragsdienstleistungen, Nährstoffverkauf sowie staatlicher Subventionierung als konkrete einmalige Verantwortungsabgrenzung (scherzhaft: Betriebsunfall Wasserwirtschaft – Landwirtschaft) und ein daraus resultierendes Betreibermodell (Tab. 3).

Verwaltung, Gesamtbetrieb, Instandhaltung und Eigenüberwachung der Gemeinschaftsanlagen zum VWG II insgesamt erfolgten bis zur Einleitung der Liquidation 1991 durch die Zwischenbetriebliche Einrichtung Abwasser – Gülleverwertung Berlin-Eberswalde mit dem Betriebssitz in Werneuchen (ZBE AGV Werneuchen) in Nachnutzung der eigens errichteten Zentralen Baustelleneinrichtung Werneuchen (ZBE Werneuchen – TK X) (Abb. 7).

Abb. 7

Abb. 7: Betriebssitz ZBE AGV Werneuchen, Federzeichnungen U. GENNERMANN 1983/84

Die ZBE AGV Werneuchen beschäftigte ganzjährig bis 50 Mitarbeiter (u.a. auch für Grundmittelverwaltung der beteiligten Landwirtschaftsbetriebe), weiterhin Anlagenfahrer, Instandhaltungsmonteure, Schweißer, Dreher, Kranfahrer bis zum schalt- und revisionsberechtigten Elektromeister (Nieder- und Mittelspannung). Zur spezialisierten Zentralwerkstatt für Instandhaltung und Reparatur von Druckrohrnetzen und Beregnungstechnik gehörte ein zentrales Ersatzteillager. Für Fremdbetriebe in den Landkreisen wurden Auftragsleistungen ausgeführt.
In den Pflanzenproduktionsbetrieben wurden saisonbedingt über 70 Beregnungswärter eingesetzt.
Die Betriebsführung hatte konsequent die gegebenen feststehenden Rahmenbedingungen und Nutzungsgrenzen zu beachten (Abb. 8).
Die wassergütewirtschaftlichen Restriktionen und Bewirtschaftungsrichtlinien für Grundwasser-sicherstellungsgebiete im VWG II waren im Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt/O. „Festlegung von Grundwassersicherstellungsgebieten im Bezirk Franfurt/O. –Beschluss-Nr. 0049 vom 20.04.1978“ ausgeführt.

Abb. 8

Abb. 8: Bedingungen und Besonderheiten für die Bewirtschaftung.