Beteiligte Partner, Rechtsträgerbereiche und Verantwortlichkeiten
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Verwertungsgebiet (VWG) I:
* VEB Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde nach dem Verursacher- und Rechtsträgerprinzip verantwortlich für
– Investitionen, Betrieb und Instandhaltung Gülleableitung, aufbereitung und – zwischenlagerung
– wie vor, jedoch für Klarwasserüberleitung zum Tagesspeicher am Lagunenkomplex (Wasserwirtschaftliche Vorleistungen)
– wie vor, jedoch für halbstationäre Beregnungsanlage bis einschließlich Hydranten
* Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP) Lichterfelde als dienstleistender Abnehmer verantwortlich für
– Investitionen, Betrieb und Instandhaltung der Feldberegnungstechnik ab Hydranten
– Investitionen weiterer Meliorationsgewerke
Verwertungsgebiet (VWG) II:
* Wasserwirtschaftsdirektion Oder-Havel Potsdam (WWD), Oberflussmeisterei Frankfurt/Oder (Ofm) nach einem Rechtsträgerprinzip für die Bereitstellung von Zusatzwasser (Wasserwirtschaftliche Vorleistungen) verantwortlich für
– Investitionen, Betrieb, Instandhaltung des Anlagensystems zur Abwasserüberleitung nach Teilkomplex (TK) VII (Tab. 1)
– weitere Investitionsbeteiligungen an TK IX und TK X
* VEB Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde (SZME) nach dem Rechtsträger- und Verursacherprinzip verantwortlich für
– Investitionen, Betrieb, Instandhaltung des Anlagensystems zur Gülleüberleitung und –vorratsjahresspeicherung TK VI (Tab. 1)
– Weitere Beteiligungen an TK IX und TK X
* Fünf LPG Pflanzenproduktionsbetriebe aus drei Landkreisen als Abnehmer mit verwertungsorientierter Dienstleistung nach dem Rechtsträgerprinzip
– Investitionen, Betrieb und Instandhaltung der gesamten komplexmeliorativen Standorterschließung
Feldberegnung
TK I bis TK III (Tab. 1)
* VEB Energiekombinat Frankfurt/O. für energiewirtschaftliche Vorleistungen
– Umspannwerk Tempelfelde, diverse Mittelspannungserschließung im Gesamtgebiet
* Landkreise für kommunale und andere Sondermaßnahmen
– Investitonen u.a. für K- und L-Vorflut
– Maßnahmen des Wald – Feld – Austausches, Panzer – Marschstraßen, kommunale Straßen, Wohnungsbau.
Tab. 1: VWG II – Gliederung des Vorhabens nach Teilkomplexen.
Die Finanzierungsbeteiligungen an der Grundinvestition des VWG II sind in Tab. 2 ausgewiesen. Die differenzierten Flächenanteile der beteiligten Landwirtschaftsbetriebe im VWG II und die Erschließungsanteile Feldberegnung an der jeweiligen insgesamt landwirtschaftlich genutzten Betriebsfläche zeigt Tab. 3.
Tab. 2: Finanzierungsbeteiligungen.
Tab. 3: Flächenbeteiligung der Pflanzenproduktionsbetriebe (VWG II).