Technik und Technologie
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Das Kernstück des realisierten Gesamtsystems VWG II bildeten hierbei drei eigenständige Feldberegnungsanlagen, die TK I – III in den Landkreisen Bernau, Eberswalde und Bad Freienwalde (Abb. 2). Diese Anlagen waren durch zentrale Anlagen zur Abwasser – Gülleförderung, -überleitung und –zwischenspeicherung über zwei getrennte und entgegengesetzte Fließstrecken (Pipeline) bzw. –richtungen miteinander verbunden (Abb. 3):
- einmal für einstufig mechanisch aufbereitete Gülleflüssigkeit vom SZME (1.000 – 1.200 Tm³/a mit Jahresausgleich für Ø 25 mm/ha*a TK I – III) P8-P2-P1,
- zum anderen für mehrstufig biologisch gereinigtes Abwasser (phosphateleminiert) der ehemaligen Großkläranlage Berlin-Falkenberg NO (100 – 120 Tm³/d mit Tagesversorgungsausgleich für 1,8 – 2,1 mm/d TK I – III) P0-P1-P2-P3.
Jeweils im Zentrum der drei Feldberegnungsanlagen (TK I – III) wurden Speicher und Pumpwerke technisch-technologisch als untrennbare Anlagenkomplexe für die jeweils beteiligten Partner angeordnet.
Die Abläufe der Großkläranlage Berlin-Falkenberg über die Wuhle in den Müggelsee erreichten nach Stufen der Nährstoffeliminierung z. B. unter 1 mg P/l (Abb. 6).
Abb. 6: Überleitungspumpwerk P0 am Klärwerksableiter (Wuhle), Federzeichnungen U. GENNERMANN 1983/84
Die von den Landwirtschaftsbetrieben zu verwertende Gülleflüssigkeit aus dem SZME als Eindickerüberlauf (einstufig mechanische Behandlung) wies prozessstabil nachfolgende Parameter auf:
- TS – Gehalt = 0,3 %,
- Nges. = 1.000 mg/l ? 1 kg/m³ (davon über 90 % in NH4+-Form),
- Pges = 100 mg/l ? 0,1 kg/m³,
- Kges = 500 mg/l ? 0,5 kg/m³.
Zusatzbewässerung mit biologisch gereinigtem Abwasser und gezielte Nährstoffdüngung über Gülleflüssigkeit erfolgten generell zu zeitlich getrennten Bedarfsperioden, also ohne den in der Öffentlichkeit verbreiteten Irrtum (Zusatzwasser zur Gülleverdünnung!).
Die Förder- und Verteilanlagen waren ausschließlich nach Parametern einer Klarwasser-beregnungsanlage ausgelegt. Während die TK I und II Teilflächen für einen Winterbetrieb enthielten, konnte der TK III nur in der frostfreien Periode betrieben werden.
Die Einbeziehung des TK III in die landwirtschaftliche Verwertung von Gülleflüssigkeit erfolgte über eine kurzfristige Nutzung der Abwasserpipeline P2-P3 (TK VII) und war nicht geplanter Bestandteil des TK VI. Mit dieser erweiterten Manipulation erreichte der Gesamtbetreiber (ZBE Abwasser-Gülle-Verwertung Werneuchen – AGV) ohne zusätzlichen Investaufwand, alle fünf beteiligten Landwirtschaftsbetriebe konnten ihre Flächenbeteiligung eigenverantwortlich an der kombinierten Versorgung mit Zusatzwasser und Güllenährstoffen nutzen. Gleichzeitig reduzierten sich ab 1985 die vertraglich zu bindenden Gülleabnahmen der Partner im TK I – II. Das Gesamtbetreibermodell erhielt einheitliche Kostenträgerzuordnungen (Tab. 4).
Als technisch-konstruktive Planungs- und Bemessungswerte galten die eigenverantwortlichen betrieblichen Vorgaben der jeweiligen beteiligten Grundmitteleigentümer (Bauherren, Investoren).
Tab. 4: Jahreskostenausgleich